Compliance-Hotline

Hinweise abgeben - aber wie?

Poster Compliance Hotline 2020_DE

Jeder Mitarbeiter ist aufgerufen, ihm zur Kenntnis gelangende Compliance-Verstöße bzw. konkrete Verdachtsfälle zu melden, vorzugsweise an seinen Vorgesetzten, den zuständigen Compliance-Beauftragten oder per E-Mail an compliance@k-plus-s.com.

Zusätzlich haben Mitarbeiter und Dritte die Möglichkeit, über unser gesichertes elektronisches Hinweisgebersystem „SPEAK UP!“ mögliche bzw. tatsächliche Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen – auch anonym – zu melden sowie Fragen zu Compliance-Sachverhalten zu stellen. Das Hinweisgebersystem „SPEAK UP!“ ist eine Plattform, über die Hinweise telefonisch oder elektronisch abgegeben werden können. 

Zur besseren Klarstellung haben wir einige Compliance-Bereiche in Schwerpunkte eingeteilt. Sie können im "SPEAK UP!" aus den nachstehend aufgeführten Schwerpunkten wählen:

  • Bestechung, Korruption, Interessenkonflikt, Geschenke und Bewirtungen
  • Wettbewerbswidriges Verhalten, Geldwäsche
  • Betrug, Vertrauensbruch, Diebstahl, Missbrauch von oder Betrug mit Unternehmensleistungen
  • Verstöße gegen Datenschutzgesetze
  • Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzbelange (u.a. gemäß LkSG)
  • Diskriminierung, Belästigung, Vergeltungsmaßnahmen
  • Ethisches Fehlverhalten/ Verstöße gegen soziale Normen und Menschenrechte (u.a. gemäß LkSG)
  • Sonstige Verstöße gegen die Unternehmenswerte, internen Regelungen bzw. gesetzlichen Anforderungen

Wenn Sie sich hinsichtlich des zutreffenden Schwerpunkts nicht sicher sind, wählen Sie bitte „Sonstige Verstöße gegen die Unternehmenswerte, internen Regelungen bzw. gesetzlichen Anforderungen“ aus oder wenden Sie sich direkt an die Compliance-Abteilung.

„SPEAK UP!“ ist in vielen Sprachen verfügbar und an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Sie unter folgendem Link erreichbar:

K+S Compliance Hotline SPEAK UP!

Nach Abgabe einer Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung. Spätestens nach drei Monaten erhalten Sie eine Statusmeldung zu Ihrem Hinweis.

Hinweisen zu möglichen Compliance-Verstöße gehen wir in jedem Fall nach. Die Meldungen werden zur Untersuchung von der zentralen Compliance-Abteilung entgegengenommen und bearbeitet. Sofern bei dem Hinweis eine Tochtergesellschaft involviert ist, wird bei der Bearbeitung ggf. die zuständige lokale Compliance-Stelle mit einbezogen. Aufgedeckte Compliance-Verstöße werden konsequent und angemessen geahndet. 

Selbstverständlich hat ein Meldender keine Benachteiligung durch eine Meldung zu befürchten.

Ansprechpartner

Sie haben Fragen zu Compliance?

Gaipl-Hottenroth Sascha.Gaipl-Hottenroth@k-plus-s.com
Sascha Gaipl-Hottenroth
Chief Compliance Officer K+S Aktiengesellschaft
Rausch Julian.Rausch@k-plus-s.com
Julian Rausch
Compliance Beauftragter K+S Minerals and Agriculture GmbH
compliance@k-plus-s.com
K+S-Compliance-Team

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