Kohärenzsicherungsmaßnahme für die Flankenabdeckung der Rückstandshalde Hattorf
Natur- und Artenschutz im Fokus der Haldenabdeckung
Im Rahmen der Haldenflankenabdeckung der Rückstandshalde Hattorf werden nach jetzigem Planungsstand Eingriffe in Teilbereiche des unmittelbar benachbarten Flora-Fauna-Habitat-Gebiets „Stöckig-Ruppertshöhe“ erforderlich. Für diese Eingriffe ist nach den Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts eine vorlaufende Kohärenzsicherungsmaßnahme vorgesehen. Die Kohärenzsicherungsmaßnahme ist Bestandteil der naturschutzfachlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Flankenabdeckung der Rückstandshalde Hattorf und muss bereits vor Antragseinreichung und damit lange vor dem tatsächlichen Beginn der Haldenabdeckung ausgeführt worden sein. Der geplante Waldumbau dient der Entwicklung eines Eichen-Hainbuchenwaldes auf der vorgesehenen Maßnahmenfläche und orientiert sich an den Vorgaben der zuständigen Fachbehörden sowie den Schutzzielen des Gebiets „Stöckig-Ruppertshöhe“. Die Ausgleichsmaßnahme soll sicherstellen, dass die Schutzziele eines Schutzgebiets des europäischen Schutzgebietsnetzwerks NATURA 2000 trotz eines zulässigen Eingriffs gewahrt bleiben. Hierzu haben wir am 19. August 2026 einen Antrag auf Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingereicht.
Waldumbau als Kohärenzsicherungsmaßnahme
Die vorgesehene Maßnahmenfläche befindet sich im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Schutzgebiet „Stöckig-Ruppertshöhe“. Der Bereich wird derzeit überwiegend von Fichtenbeständen und Reitgrasfluren geprägt. Im Rahmen der Kohärenzsicherungsmaßnahme soll die Fläche schrittweise in einen für das Schutzgebiet standorttypischen Eichen-Hainbuchenwald (Lebensraumtyp 9160) entwickelt werden. Die Maßnahme unterstützt die Entwicklung der Fläche mit heimischen Baumarten und orientiert sich an den naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Schutzgebiets „Stöckig-Ruppertshöhe“.
Vor der Antragseinreichung wurden zahlreiche Abstimmungen mit der Oberen Naturschutzbehörde, der Oberen Forstbehörde und HessenForst durchgeführt. Darüber hinaus erfolgten eine waldbauliche Planung sowie die Vorbereitung und Ausschreibung der erforderlichen Pflanzarbeiten.
Schritt für Schritt zum Eichen-Hainbuchenwald
Die Umsetzung der Waldumbaumaßnahme ist über mehrere Jahre vorgesehen:
- Ab Herbst beziehungsweise Winter 2026 beginnt HessenForst mit der Fällung des bestehenden Fichtenbestandes.
- Anschließend wird die Fläche durch Mulchung entsprechend vorbereitet.
- Im Frühjahr 2027 soll ein Waldrand mit Sträuchern und Bäumen zweiter Ordnung angelegt werden.
- Danach erfolgt die Pflanzung von Stiel- und Traubeneichen als Hauptbaumarten.
- Ergänzend werden Hainbuche sowie weitere Baumarten wie Flatterulme, Vogelkirsche, Vogelbeere und Linde eingebracht.
- Zum Schutz der jungen Bäume wird die Fläche eingezäunt.
- Die weitere Entwicklung des Bestandes erfolgt langfristig. Eine erste Durchforstung ist nach rund 30 Jahren vorgesehen.