Presseinformation

K+S tritt Schlichtungsstelle Bergschaden NRW probeweise bei

Rheinberg, den 22. Dezember 2025, 22.12.2025 
Ab 1. Januar 2026 gibt es die Möglichkeit, sich im Streitfall um eine Schadensbeurteilung an die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW zu wenden. K+S tritt probeweise für zwei Jahre bei. So kann bewertet werden, ob dadurch die Regulierung von Bergschäden durch Salzbergbau verbessert wird. Die Schlichtungsstelle ist grundsätzlich nur zuständig für die Markscheide des Werks Borth von K+S am Niederrhein.

Bürgerinnen und Bürger können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn im Zuge der Untersuchung tatsächlich ein Bergschaden festgestellt wurde, sich der Bergbaubetreiber und der Hausbesitzer aber nicht über die Höhe oder den Umfang der Regulierung einig werden. Im Salzbergbau von K+S am Niederrhein hat es solche Fälle, bei denen eine strittige Schadensregulierung geschlichtet werden müsste, in der Vergangenheit nicht gegeben. K+S kommt mit dem probeweisen Beitritt dennoch dem breiten Wunsch aus der Bevölkerung nach einer Schlichtungsstelle nach.

Verfahren bei Bergschadensverdacht

K+S ist in der Vergangenheit und wird auch zukünftig ihren privatrechtlichen Pflichten zur Regulierung von Bergschäden nachkommen. Für die Bearbeitung von gemeldeten Bergschäden hat K+S ein transparentes Verfahren etabliert.

Weiter Informationen zu Bergsenkungen finden Sie hier.

Die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW informiert auf ihrer Webseite über Zuständigkeit, Schlichtungsordnung und Ablauf eines Verfahrens.

Ihr(e) Ansprechpartner

Rützel johannes.ruetzel@k-plus-s.com
Johannes Rützel
Pressesprecher Standorte

Weitere Beiträge

Per Klick zu folgenden Themengebieten springen:

Social Media

Folgen Sie uns auf