Bürgerinnen und Bürger können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn im Zuge der Untersuchung tatsächlich ein Bergschaden festgestellt wurde, sich der Bergbaubetreiber und der Hausbesitzer aber nicht über die Höhe oder den Umfang der Regulierung einig werden. Im Salzbergbau von K+S am Niederrhein hat es solche Fälle, bei denen eine strittige Schadensregulierung geschlichtet werden müsste, in der Vergangenheit nicht gegeben. K+S kommt mit dem probeweisen Beitritt dennoch dem breiten Wunsch aus der Bevölkerung nach einer Schlichtungsstelle nach.
Verfahren bei Bergschadensverdacht
K+S ist in der Vergangenheit und wird auch zukünftig ihren privatrechtlichen Pflichten zur Regulierung von Bergschäden nachkommen. Für die Bearbeitung von gemeldeten Bergschäden hat K+S ein transparentes Verfahren etabliert.
Weiter Informationen zu Bergsenkungen finden Sie hier.
Die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW informiert auf ihrer Webseite über Zuständigkeit, Schlichtungsordnung und Ablauf eines Verfahrens.