Das Vorhaben „Nachhaltiges Rückstandsmanagement (RM) am Standort Hattorf (Haldenerweiterung Hattorf)“ umfasst die Entsorgung der festen bergbaulichen Abfälle ab dem Jahr 2018 auf einer Erweiterungsfläche von ca. 62 ha zzgl. ca. 16 ha für einen Haldenrandstreifen und ca. 1,1 ha für ein Haldenwasserbecken. Damit kann die Produktion am Standort bis zum Ende der 30er-Jahre gesichert werden. Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren beinhaltet die Erstellung eines Rahmenbetriebsplanes, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, einschließlich eines integrierten Raumordnungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeitsprüfung, durchzuführen ist.
Am 10.10.2018 wurde die Phase 1 der Haldenerweiterung Hattorf planfestgestellt. Diese umfasst eine Fläche von rd. 27 ha mit einer Reichweite von ca. 5 Jahren, die derzeit beschüttet wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass ca. 2023 die gemäß dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 genehmigte Haldenfläche erschöpft sein wird.
Die verbleibende Fläche wurde in zwei Teilflächen aufgeteilt, nämlich in die Phasen 2 und 3. Die mit der neuen Phase 2 am 01.07.2021 beantragte Haldenerweiterung umfasst eine Haldenaufstandsfläche für die Erweiterung von ca. 10,8 ha plus ca. 6,8 ha für einen Haldenrandstreifen zur Umsetzung infrastruktureller Maßnahmen. Für das Genehmigungsverfahren zur Phase 2 findet im September 2021 die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung statt. Ziel der K+S ist eine Inbetriebnahme der Erweiterungsflächen im Sommer 2023, um die Produktion kontinuierlich fortsetzen zu können.
Die Vorbereitungen für die Genehmigungsunterlagen der Phase 3 werden parallel durch die K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Werra, durchgeführt.