Wir verstärken alle Deiche, die durch den Salzbergbau am Niederrhein abgesenkt werden, und kommen für die Kosten auf. Einige Deiche wurden bereits erhöht, andere befinden sich in der Planungsphase.
Schon heute bezahlen wir die Erhöhung von Rheindeichen
Der Deich Beek nach der Verstärkung
Wie sich Salzabbau auswirkt, ist sicher voraussagbar. So lässt sich auch sicher bestimmen, wo und wann Deiche am Niederrhein durch Bergsenkungen abgesenkt werden. Überall dort, wo eine Absenkung eines Deichs bevorsteht, wird der Deich auf unsere Kosten erhöht. Das setzen wir bereits aktiv um. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für den neuen Rahmenbetriebsplan wurde genau geprüft, ob Deicherhöhungen auch bei maximalem Abbau technisch möglich sind. Gutachter und Genehmigungsbehörde haben das festgestellt – und wir stehen zu unserer Verantwortung, alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
In ausgewiesenen Senkungsbereichen des Steinkohle- und Steinsalzbergbaus wird auf die gesetzlich vorgeschriebene Deichhöhe noch eine Sicherheitsreserve von bis zu 1,5 Meter aufgeschlagen (Freibord). Deiche in Bergbaugebieten sind somit höher und bieten ein besseres Schutzniveau als in anderen Gebieten am Rhein.
Diese Gebiete werden besonders geschützt
Die Karte zeigt die Rheindeiche im Einwirkungsbereich des Bergwerks Borth. Grün markiert sind nicht betroffene Deiche. Gelb markierte Deiche wurden bereits erhöht. Beim orange markierten Deich wird eine Erhöhung geplant.
Einen Überblick bietet diese Grafik. Sie zeigt an, welche Deiche existieren, welche bereits erhöht wurden und bei welchen Deichen eine Erhöhung in Zukunft angezeigt ist.
Der rheinferne Deich an der Bislicher Insel (orange) soll momentan erhöht werden. Die Antragsunterlagen stehen im Sommer 2025 kurz vor der Einreichung. Die Kosten für Ausführung und Planung dieses Projekts übernehmen wir. Wir rechnen mit Fertigstellung 2027/2028. Wie wir den Hochwasserschutz angehen und auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden, haben wir im Fragenkatalog zusammengestellt.
Wichtige Fragen zum Hochwasserschutz - direkte Antworten von uns
Übernimmt K+S die Kosten für Deicherhöhungen?
Ja. Wir bezahlen die zusätzlichen Kosten für die Ertüchtigung aller Deiche, die durch den Salzbergbau abgesenkt werden, vollständig. Dabei werden die Deiche nicht nur um das Senkungsmaß überhöht, sondern zusätzlich um bis zu 1,5 Meter (Freibord). Deiche im Bergbaugebiet sind also höher als vergleichbare Deiche andernorts und bieten damit einen größeren Schutz vor Hochwasser.
Wo sind Deicherhöhungen notwendig?
Rund um das Werk Borth erhöhen wir überall dort die Deiche, wo der Salzbergbau sie absenkt. Eine Besonderheit stellt der Deich an der Bislicher Insel dar. Zum Zeitpunkt des Deichbaus gab es dort schon Senkungen wegen des Salzbergbaus, welche zu einem großen Teil bereits damals berücksichtigt wurden. Für die restliche erforderliche Aufhöhung des Deichs sowie damit zusammenhängende Maßnahmen kommen wir finanziell auf.
Werden alle Deiche erhöht?
Die Deiche dürfen zu keinem Zeitpunkt untermaßig sein, das heißt durch Senkungen darf das vorgeschriebene Schutzniveau zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden. Beim Deichneubau werden prognostizierte Endsenkungsmaße berücksichtigt und Deiche werden breiter gebaut, um sie falls nötig einfach erhöhen zu können. Für die Kosten, die durch diese größere Breiten (Vorlaufmaße) entstehen, kommen wir auf. Die zuständigen Deichverbände entscheiden in eigener Zuständigkeit, inwiefern und zu welchem Zeitpunkt ein Deichabschnitt einer Sanierung oder Erhöhung bedarf.
Warum schreibt der Rahmenbetriebsplan keinen Deichausbau vor?
Wenn ein Rahmenbetriebsplan zugelassen wird, ist noch nicht sicher absehbar, wie viele, wo und wann Senkungen tatsächlich eintreten. Denn Senkungen sind vom tatsächlichen Abbau abhängig. Anhand der Senkungsprognose bei maximalem Abbau (wie sie im Rahmenbetriebsplan enthalten ist) wurde anhand der bestehenden Deiche geprüft, ob die maximalen Senkungen technisch beherrschbar sind. Dies ist der Fall, die Erhöhung aller Deiche, die abgesenkt werden könnten, ist technisch machbar. Dies wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch ein Gutachten bestätigt.
Wie viele Deiche wurden von K+S wo bereits erhöht?
An einigen Stellen wurden bereits Deiche erhöht. Andere Abschnitte wurden kürzlich erhöht oder sind in Planung. Der alte Deich Beek (Xanten) wurde durch einen modernen 3-Zonen-Deich ersetzt und mit ausreichender Überhöhung für zukünftige Senkungen versehen. Die zusätzlichen Kosten wurden von uns getragen. Die Vorgängergesellschaften, die am Niederrhein Salzbergbau betrieben haben, beteiligten sich schon immer an der Erhöhung anderer Deiche im Einwirkungsbereich.
Wer finanziert Deicherhöhungen, wenn der Abbau im Bergwerk beendet ist?
Nach Abbauende endet die Bergaufsicht nicht automatisch. Wir müssen dann einen Abschlussbetriebsplan vorlegen. Dieser darf nur zugelassen werden, wenn der Schutz Dritter vor den Einwirkungen des Betriebs auch in Zukunft sichergestellt ist. Für gegebenenfalls nötige Gefahrenabwehr müssen wir weiterhin aufkommen. Auch die Mitgliedschaft von K+S im Deichverband besteht über das Abbauende hinaus weiter.
Davon zu unterscheiden sind zivilrechtliche Haftungsfragen (zum Beispiel für Privathäuser), die nicht die öffentliche Gefahrenabwehr betreffen: Für Bergschäden gelten die maximal möglichen Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 30 Jahren.
Entsteht durch Bergbau eine großflächige Senke, aus der Hochwasser nicht mehr abfließen kann?
Das Bild einer abflusslosen Badewanne, das als Vergleich für die durch den Salzbergbau abgesenkten Gebiete häufig bemüht wird, entspricht nicht der Realität. Die Landschaft wird auch am Niederrhein von einer natürlichen Topographie geprägt. Sie ist keine flache Ebene, die durch Folgen des Bergbaus vollständig abgesenkt würde. Vielmehr bleibt das Landschaftsbild auch unter maximalen Endsenkungen grundsätzlich erhalten: Wo bisher ein Hügel war, wird auch künftig noch ein Hügel sein, und wo die Landschaft bisher schon flach war, wird sie entsprechend flach bleiben. Grundsätzlich muss aber ein totales Deichversagen verhindert werden. Dafür sind die Deichverbände, die die Deichanlagen in Ordnung halten, sowie die zuständigen Behörden, die dies kontrollieren, der beste Garant.
Verschärfen Senkungen Starkregenereignisse?
Um Oberflächenwasser auch nach Starkregenereignissen angemessen ableiten zu können, muss das kommunale Abwassernetz ganz grundsätzlich entsprechend dimensioniert sein. Das gilt unabhängig von den Auswirkungen des Bergbaus. Durch Senkungen kann sich allerdings das Gefälle von Abwasserleitungen ändern. Diese Bergbaufolgen werden in Zusammenarbeit mit den Kanalnetzbetreibern und auf unsere Kosten beseitigt. Wenn dabei zugleich eine Kanalleitung entsprechend den gestiegenen Erfordernissen zum Schutz vor Überschwemmungen neu dimensioniert wird, kann das berücksichtigt werden.
Wie wirken sich Bergbausenkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen aus?
Je nach Lage der Nutzfläche kann sich durch die Senkungen der Abstand des Bodens zum Grundwasser verringern. Das kann bedeuten, dass einige Flächen vernässen, wobei auch erwartet wird, dass der Grundwasserspiegel aufgrund der Klimaerwärmung ebenfalls sinkt. Die LINEG (Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft) hat den gesetzlichen Auftrag, in solchen Fällen das Grundwasser durch entsprechende Anlagen zu regulieren. Das gilt auch für den Fall, dass Keller in Folge des Salzabbaus vernässen sollten. Wir kommen als Bergbaubetreiber für diese Leistungen der LINEG auf.