Bergschäden

Wir sorgen vor und lassen Sie nicht allein

Die von unserem Abbau verursachten Senkungen können auf Bauwerke an der Tagesoberfläche einwirken. Besonders große und lang gestreckte Bauwerke, z.B. Rohrleitungen oder Deiche, können – ohne rechtzeitige Gegenmaßnahmen – ihre Funktionstüchtigkeit verlieren. Hier treffen wir gemeinsam mit den Eigentümern bzw. Betreibern rechtzeitig Vorsorge.

Gebäude und Vorsorge

Gebäude können – je nach Lage, Bauausführung und Größe – ebenfalls Schäden nehmen. Bei Gebäuden, die nach dem Jahr 1980 errichtet wurden bzw. werden und in einem Abbaugebiet liegen, wird beim Bergbaubetreiber geprüft, ob hier Schäden zu erwarten sind, bzw. ob diesen Schäden vorbeugend begegnet werden kann. Hierzu ein Zitat aus dem Bundesberggesetz:

Bundesberggesetz v. 13.8.1980

§ 110  Anpassungspflicht
Soweit durch Gewinnungsbetriebe … Beeinträchtigungen der Oberfläche zu besorgen sind, die den vorbeugenden Schutz baulicher Anlagen … erforderlich machen, hat der Bauherr … auf Grund eines entsprechenden Verlangens des Unternehmers … durch Anpassung von Lage, Stellung oder Konstruktion der baulichen Anlage Rechnung zu tragen.

§ 111  Sicherungsmaßnahmen
(1) Soweit ein vorbeugender Schutz durch Maßnahmen nach § 110 nicht ausreicht, sind bauliche Anlagen mit den zur Sicherung gegen Bergschäden jeweils erforderlichen zusätzlichen baulichen Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) auf Grund eines entsprechenden Verlangens des Unternehmers zu errichten…

D.h. für Gebäude, die nach 1980 errichtet wurden, gilt der Grundsatz  „Vorbeugen statt Schaden“.

Für bei uns angefragte Baumaßnahmen waren bisher keine Sicherungsmaßnahmen notwendig, die über normale bauliche Anforderungen hinausgehen.

Bei der in unserem Bereich üblichen Bebauung aus Ein- und Zweifamilienhäusern mit kleiner Grundfläche erwarten wir keine Bergschäden, wie sie aus dem Steinkohlenbergbau bekannt sind. Dies liegt an der unterschiedlichen Art der Muldenbildung und den geringeren Gesamtsenkungen.

Geringfügige Schieflagen bis 4 mm/m können sich einstellen, diese sind aber kaum wahrnehmbar und wirken sich auf die Funktionalität der Gebäude nicht aus.

Was tun, wenn man einen Bergschaden vermutet?

Unabhängig davon: sollten Sie einen Schaden an Ihrem Gebäude feststellen, der nach Ihrer Meinung durch unseren Salzbergbau verursacht wurde, melden Sie sich entweder bei uns oder bei der Cavity.

Wir sind für den grün dargestellten Bereich zuständig (Ausnahme: Bislicher Insel, hier ist das Land NRW zuständig).

Der Ablauf einer Schadensbearbeitung ist schematisch unten dargestellt.

Werk Borth Zuständigkeit
Abbildung: Zuständigkeit (K+S-eigene Darstellung). Grün = K+S, Braun = Cavity

Wenn Sie in unserem Senkungsbereich liegen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin und kümmern uns. Dies ist übrigens für Sie kostenlos, egal, ob wir Verursacher sind oder nicht.

Verfahren bei Anfragen von Schadensmeldungen

Werk Borth Verfahren Schadensmeldung

Weiterführende Themen

Kontakt

Sie haben Fragen?

Nutzen Sie einfach unsere Kontaktmöglichkeiten, damit wir uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern können.

werk.borth@k-plus-s.com
K+S Minerals and Agriculture GmbH
Werk Borth
Weitere Themen

Das könnte Sie auch interessieren