Zwangsarbeit und Kinderarbeit
Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit sind mit den Menschenrechtsgrundsätzen von K+S nicht vereinbar. Zur Umsetzung dieser Grundsätze bestehen Richtlinien sowie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse, die auch Risiken in der Wertschöpfungskette berücksichtigen. Hinweise auf mögliche Verstöße können über bestehende Melde- und Beschwerdemechanismen eingebracht und nach den geltenden Verfahren bearbeitet werden.