Das Salzwerk Bernburg produziert jährlich rund 2,5 Mio. Tonnen Stein- und Siedesalzprodukte. Um diese Leistungsfähigkeit auch in den kommenden Jahrzehnten aufrecht zu erhalten, muss das Werk seine untertägigen Abbaufelder erweitern.
Aktuelles zum Erweiterungsvorhaben am Standort Bernburg
Das Projekt im Überblick
Das Vorhabengebiet im Bewilligungsfeld der Nienburger Mulde ist die natürliche, geologische Fortsetzung der Lagerstätte nordwestlich des Staßfurter Sattels. Die Entwicklung der Grubenfelder ist ausschließlich in diesem Bereich möglich, da der untertägig gewinnbare Teil im Norden durch die geologische Störung Nienburger Keupergraben und im Westen durch den Staßfurter Sattel begrenzt ist. Die geplante Erweiterung soll sich über etwa drei mal fünf Kilometer erstrecken, mit einer Bewilligungsfläche von rund 14 Quadratkilometer. Erste bergmännische Streckenauffahrungen sind ab dem Jahr 2027 geplant. Der Abbau von Salz in diesem Vorhabengebiet soll im Jahr 2033 beginnen.
Unsere langjährigen Untersuchungen zeigen, dass im Vorhabengebiet mit Senkungserscheinungen über Jahrzehnte hinweg zu rechnen ist. Salzgestein verformt sich plastisch und tendiert unter dem Druck des aufliegenden Gebirges dazu, Hohlräume in langen Zeiträumen wieder zu verschließen. Das betrifft auch die Grubenhohlräume, die am Standort Bernburg aufgefahren wurden. Diese schleichende Bewegung des Salzgesteins pflanzt sich bis an die Tagesoberfläche fort. Es vollzieht sich ein langsamer und harmonischer Senkungsprozess, der zur Ausbildung einer großflächigen Senkungsmulde mit entsprechend geringen, gleichmäßigen Senkungsbeträgen und flach auslaufenden Muldenrändern führt.
Durch ein ausgedehntes Messnetz können wir Veränderungen genau überwachen. Die Messungen liefern Informationen über tatsächliche Senkungen und sind eine zuverlässige Grundlage für die Bewertung der bergbaulichen Auswirkungen an der Tagesoberfläche.
Unsere Prognosen basieren auf jahrzehntelanger Erfahrung und bieten eine verlässliche Grundlage für zukünftige Entscheidungen. Die Ableitung von Maßnahmen zum Schutze der Umwelt werden durch entsprechende Fachgutachter begleitet und eng mit Behörden, Anwohnern und Verbänden abgestimmt.
Klar definierte gesetzliche Rahmenbedingungen
Für die Erweiterung ist ein Rahmenbetriebsplan aufzustellen, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 57a BBergG durchgeführt wird. Der Rahmenbetriebsplan enthält alle für die Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutsamen Angaben in der Form eines Berichts zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens. Zudem werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zusammenfassend sämtliche behördliche Genehmigungen erteilt, die für das Vorhaben notwendig sind.
Im ersten Schritt hat das Werk eine sogenannte Scoping-Unterlage erstellt, die Ende Juni 2024 bei der verfahrensführenden Behörde, dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB), eingereicht werden soll. Im Scoping-Verfahren wird der Untersuchungsrahmen für den späteren Genehmigungsantrag festgelegt. Dabei haben alle zuständigen Behörden, Umweltvereinigungen und weiteren Interessenvertreter die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Auf der Grundlage des Scoping-Verfahrens werden im Anschluss alle notwendigen Untersuchungen in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen des Salzbergbaus auf die Umwelt und auch auf die Tagesoberfläche zu betrachten. Der eigentliche Antrag soll voraussichtlich 2026 beim LAGB eingereicht werden. Dann wird auch die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren beteiligt.
Transparente Kommunikation
Wir sind bestrebt, einen kontinuierlichen Dialog und Ausgleich aller Interessenvertreter zu fördern. Beginnend mit dem Scoping im 2. Quartal 2024 werden wir frühzeitig Ortsbürgermeister und Gemeinderäte über unsere Planungen informieren. Durch bilaterale Gespräche und transparente Kommunikation möchten wir sämtliche Interessengruppen einbeziehen und ihre Anliegen berücksichtigen. Neben regelmäßigen Informationsveranstaltungen in Gemeinde- und Ortschaftsräten, bieten wir Möglichkeiten zur öffentlichen Beteiligung und stehen jederzeit für Fragen und Anliegen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die Interessen der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt werden.