Hauptversammlung 2010

Die Hauptversammlung fand statt am Mittwoch, 11. Mai 2010, 10.00 Uhr,
im Kongress Palais Kassel – Stadthalle,
Holger-Börner-Platz 1,
34119 Kassel

Informationen zur Hauptversammlung 2010

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Aktionärsrechte

Anteilseignern einer Aktiengesellschaft stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu. Diese Rechte sind im Aktiengesetz und der Satzung der K+S Aktiengesellschaft näher geregelt. Vermögensrechte resultieren aus Anteilen am Gesellschaftsvermögen. Dazu zählen u. a. das Recht auf Dividende und das Bezugsrecht.

Zu den Verwaltungsrechten zählt man insbesondere das Recht auf Auskunft, Informations- und Kontrollrechte, das Stimm- und Teilnahmerecht sowie die Anfechtungsbefugnis von Haupversammlungsbeschlüssen. Nachfolgend werden beispielhaft einige dieser Aktionärsrechte, welche nicht den Anspruch auf Vollständigkeit haben, näher erläutert:

Auskunftsrecht des Aktionärs

Gegenvorschläge von Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat

Minderheitsrechte (Minoritätsrechte)

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 191.400.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 200.000 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Die Gesellschaft wird diese eigenen Aktien noch vor der Hauptversammlung (im Wesentlichen im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeiter) veräußern, weshalb eigene Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung von der Gesellschaft nicht mehr gehalten werden.

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