Stimmrechtsbekanntmachungen
Veröffentlichungen von Stimmrechtsbekanntmachungen
Als börsennotiertes Unternehmen sind wir nach § 26 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen zu veröffentlichen. Stimmrechtsmitteilungen veröffentlichen wir über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH).
DGAP-Mitteilungen der K+S AG
Den vollständigen Wortlaut der DGAP-Mitteilungen der K+S AG finden Sie auf www.dgap.de
Kontakt
Ihre Ansprechpartner
Weitere Themen