Ad-hoc

K+S Aktiengesellschaft: Prüfung der Konzern-Rechnungslegung der K+S Aktiengesellschaft zum 31.12.2019 sowie zum 30.06.2020 auf anlassbezogenes Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

17.02.2021 – 19:38 MEZ
Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR
Auf anlassbezogenes Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") prüft die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. ("DPR") den Konzernabschluss der K+S Aktiengesellschaft ("K+S") zum 31.12.2019 nebst zugehörigem Konzernlagebericht sowie den verkürzten Abschluss zum 30.06.2020 nebst zugehörigem Zwischenlagebericht.

Die BaFin hat der DPR zum Anlass der Prüfung Folgendes mitgeteilt:


"Konkrete Anhaltspunkte liegen vor, weil die im Konzernabschluss zum 31.12.2019 und im verkürzten Abschluss zum 30.06.2020 ausgewiesenen Vermögenswerte, insbesondere das Anlagevermögen, zu hoch bemessen sein könnten. Unter anderem gemäß IAS 36 sind Vermögenswerte auf Wertminderung zu überprüfen, wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines solchen Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wenn Tatsachen und Umstände Anhaltspunkte dafür geben, dass dies der Fall ist, hat ein Unternehmen einen etwaigen Wertminderungsaufwand gemäß IAS 36 zu bewerten, darzustellen und zu erläutern. 

Gemäß der Ad-hoc-Mitteilung der K+S Aktiengesellschaft vom 04.11.2020 liegen die Annahmen zur langfristigen Kalipreisentwicklung nun niedriger und zum Kapitalkostensatz höher als bisher angenommen. Daraus resultierte im Quartalsabschluss zum 30.09.2020 ein Wertminderungsbedarf in der 
Operativen Einheit Europe+ von rund 2 Mrd. Euro.

Der BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass dieser Wertminderungsbedarf ggf. nicht zutreffend ermittelt und ganz oder teilweise bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte erfasst werden müssen. Ebenso können weitere Aktivposten von einem Wertberichtigungsbedarf betroffen sein.

Es liegen somit auch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine ggf. erforderliche Fehlerkorrektur gem. IAS 8 unterlassen wurde."

Die DPR hat mitgeteilt, dass sie sich vorbehält, die Prüfung auf weitere Gegenstände auszudehnen, soweit weitere Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung bekannt werden.

K+S hat der DPR ihre Bereitschaft mitgeteilt, an der Prüfung vollumfänglich mitzuwirken und alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Der Vorstand geht davon aus, die Anhaltspunkte der BaFin entkräften zu können. 

Weitere Informationen stehen unter www.kpluss.com zur Verfügung.

Ihr(e) Ansprechpartner

Bock julia.bock@k-plus-s.com
Julia Bock
Leiterin Investor Relations

Weitere Veröffentlichungen

Social Media

Folgen Sie uns auf